Bosnien-Herzegowina
Bosnien-Herzegowina spürt immer noch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Die Krise hat die Mängel des
Gesundheitssystems schonungslos offengelegt und zu einer der höchsten Todesraten in Europa geführt.
Insbesondere für vulnerable Mitglieder der Gesellschaft, einschliesslich Mädchen und Frauen, ist die
Situation prekär, da das schwache Gesundheitssystem sie besonders gefährdet. Patriarchalische Normen, das
Erbe des Krieges, zunehmende politische Instabilität und ethnische Spannungen haben dazu beigetragen, dass
Gewalt gegen Frauen und Mädchen, trotz der politischen Verbesserungen in Bosnien-Herzegowina, noch immer
weit verbreitet ist. Während der Pandemie ist sie sogar noch angestiegen. Lokale nichtstaatliche
Frauenorganisationen sind die primären Anlaufstellen für gewaltbetroffene Frauen, welche
Unterstützungsdienstleistungen aufsuchen. Organisationen dieser Art sind oftmals auf finanzielle
Unterstützung von außen angewiesen und geraten daher häufig in finanzielle Schwierigkeiten. Die Arbeit wird
durch das völlige Fehlen oder verzögerte Zahlungseingänge von finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand
behindert, was die Unterstützung von Gewaltbetroffenen gefährdet. Da es nur grobe Schätzungen über Fälle von
Gewalt gegen Frauen gibt, ist es schwierig, ein umfassendes Verständnis des Ausmasses und der Schwere des
Problems zu erlangen und wirksame Massnahmen zu entwickeln. Die wichtigsten Empfehlungen des Europäischen
Parlaments und des Europarats fordern die bosnischen Behörden zur Harmonisierung und Umsetzung der
Rechtsvorschriften im Einklang mit der von Bosnien-Herzegowina unterschriebenen Istanbul-Konvention auf.
Dies wird mittelfristig dazu beitragen/ermöglichen, dass Frauen, die Gewalt erfahren haben, sich trauen,
eine Hilfsorganisation aufzusuchen.
Durch den kürzlich erlangten Status als EU-Kandidatenland ist zu erwarten, dass die Umsetzung von Massnahmen
gegen geschlechtsspezifische Gewalt erleichtert wird. Sowohl die Föderation Bosnien-Herzegowina als auch die
Republika Srpska haben Verfahren zur Ausarbeitung und Verabschiedung neuer Gesetze zum Thema häusliche
Gewalt eingeleitet.